Detailseite
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz
Veranstaltungs-Nr. | 52-81-0 |
---|---|
Datum / Tage | 10.04.25 - 11.04.25 / 2 Tage |
Beginn | 09:00 Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Personalratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Personalverantwortliche und sonstige Interessierte |
Inhalt | Allgemeine Vorschiften - Zusammenarbeitsgebot - Das Quartalsgespräch Bildung von Personalvertretungen - Amtszeit, Ersatzmitglieder, Ausschluss und Auflösung Die Geschäftsführung des Personalrates - Aufgaben des Vorstandes, Sitzungen, Beschlussfassung, Niederschrift, Ausschüsse, Geschäftsordnung Rechtsstellung des Personalrates - Freistellung vom Dienst - Schulungs – und Bildungsveranstaltungen - Schutzvorschriften Personalversammlung - Zusammensetzung und Leitung - Einberufung – Tätigkeitsbericht - Zeitpunkt, Gegenstand und Teilnahmerecht Besondere Vertretungen - Jugend- und Auszubildendenvertretung Beteiligung des Personalrates - Allgemeine Aufgaben – Anhörungen - Verfahren der Mitwirkung – Mitwirkungsrechte - Verfahren der Mitbestimmung – Mitbestimmungsrechte - Initiativrecht – Dienstvereinbarungen Wenn sich Personalrat und Dienststelle nicht einigen können - Einigungsstellenverfahren - Verwaltungsgerichtliche Verfahren |
Dozent | Wolfgang Wagner |
Gebühr | 340 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |