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Akteneinsichtsrechte und Informationsrechte

Veranstaltungs-Nr. 50-18-0
Datum / Tage 13.06.24 / 1 Tag
Beginn 09:00 Uhr
Ende 16:00 Uhr
Zielgruppe Alle Beschäftigten, die sich mit personenbezogenen Informationen und Informationsbegehren unterschiedlichster Art befassen.
Inhalt - Wer darf Akteneinsicht nehmen?
- Welchen Umfang hat das Akteneinsichtsrecht?
- Welche Teile der Akte sind vor der Einsicht zu entfernen?
- Wo darf Akteneinsicht genommen werden?
- Wie kann der Anspruch auf Akteneinsichtsrecht eingeklagt werden?
- Andere Einsichtsrechte: Umweltinformationsgesetz, Verbraucherschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz
- Welche Zeitschiene ist zu beachten
- Abgrenzung der Gesetze untereinander
- Rechtsbehelfsbelehrungen
- Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person
Dozent Jan-Philipp Faehrmann
Gebühr 160 €
Ansprechpartner Team Organisation
Veranstaltungsort Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Wiener Platz 10
01069 Dresden - Webseminar