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Bauplanungsrecht II – Zulässigkeit von Vorhaben
| Veranstaltungs-Nr. | 59-04-0 |
|---|---|
| Datum / Tage | 07.05.26 / 1 Tag |
| Beginn | 09:00 Uhr |
| Ende | 16:00 Uhr |
| Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauämtern der Kommunen und von Bauaufsichtsbehörden sowie von zu beteiligenden Fachbehörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Architektur-, Ingenieur- und Stadtplanungsbüros |
| Inhalt | Die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und bei der Entscheidung über den Bauantrag sowie die bei der Aufstellung sonstiger städtebaulicher Satzungen zu beachtenden Anforderungen sind Gegenstand des Seminars. Die Sonderregelungen für den Wohnungsbau in § 246e BauGB durch den sogen. Bau-Turbo werden umfassend erläutert. - Begriff des Vorhabens - Zulässigkeit im Planbereich Ausnahmen und Befreiungen - Ortsteil oder Splittersiedlung? Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Einfügen im nicht beplanten Innenbereich faktisches Baugebiet oder Gemengelage? - privilegierte Vorhaben im Außenbereich - Privilegierung von Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen, Agri-PV-Anlagen - begünstigte Vorhaben im Außenbereich - Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Außenbereichssatzung |
| Dozent | Gabriele Bothe |
| Gebühr | 160 € |
| Ansprechpartner | Team Organisation |
| Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |
