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Bauplanungsrecht II – Zulässigkeit von Vorhaben

Veranstaltungs-Nr. 59-04-0
Datum / Tage 07.05.26 / 1 Tag
Beginn 09:00 Uhr
Ende 16:00 Uhr
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauämtern der Kommunen und von Bauaufsichtsbehörden sowie von zu beteiligenden Fachbehörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Architektur-, Ingenieur- und Stadtplanungsbüros
Inhalt Die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und bei der Entscheidung über den Bauantrag sowie die bei der Aufstellung sonstiger städtebaulicher Satzungen zu beachtenden Anforderungen sind Gegenstand des Seminars.
Die Sonderregelungen für den Wohnungsbau in § 246e BauGB durch den sogen. Bau-Turbo werden umfassend erläutert.
- Begriff des Vorhabens
- Zulässigkeit im Planbereich
Ausnahmen und Befreiungen
- Ortsteil oder Splittersiedlung?
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
- Einfügen im nicht beplanten Innenbereich
faktisches Baugebiet oder Gemengelage?
- privilegierte Vorhaben im Außenbereich
- Privilegierung von Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen,
Agri-PV-Anlagen
- begünstigte Vorhaben im Außenbereich
- Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung
Außenbereichssatzung
Dozent Gabriele Bothe
Gebühr 160 €
Ansprechpartner Team Organisation
Veranstaltungsort Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Wiener Platz 10
01069 Dresden