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Betreiberverantwortung und Delegation – was heißt das in einer Versammlungsstätte? (Inhouse Angebot)
| Veranstaltungs-Nr. | 54-41-0 |
|---|---|
| Datum / Tage | 31.12.25 / 1 Tag |
| Beginn | 09:00 Uhr |
| Ende | 16:00 Uhr |
| Zielgruppe | (Kommunale) Betreiber von Versammlungsstätten oder Gebäuden, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden; Mitarbeitende aus dem Gebäude –/Facility Management, Veranstalterinnen und Veranstalter, Technikerinnen und Techniker, Mitarbeiterinnen und Mitarbei |
| Inhalt | Betreiberpflichten - Aus dem Baurecht (Versammlungsstättenverordnung) - Aus dem Arbeitsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften Delegationspflichten an verantwortliche Personen - Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik - Fachkraft für Veranstaltungstechnik - Aufsicht führende Person - Hausmeister und Hausmeisterinnen Können Betreiberpflichten auch an Hausmeister und Veranstalter übertragen werden? - Wie kann eine geeignete Organisation aussehen? - Wie sollte das Vermietungsgeschäft organisiert werden? - Welcher Organisationseinheit soll das Personal zugeordnet werden? Wie werden Fremdfirmen und Dienstleister eingebunden? Welche Pflichten können ihn übertragen werden? |
| Dozent | Kerstin Klode |
| Gebühr | |
| Ansprechpartner | Team Organisation |
| Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |
