FAQ

Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen - wir geben Ihnen Antworten!

Kann ich mich persönlich beraten lassen?

Ja, neben unseren Informationsveranstaltungen stehen wir Ihnen auch gern für eine individuelle persönliche Studienberatung zur Verfügung.

Unsere VWA Geschäftsstelle ist täglich bis 18:00 Uhr besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin.

Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten zum Studiengang bzw. Lehrgang.

Wie melde ich mich an, welche Unterlagen muss ich einreichen?

Für eine Anmeldung zu einem Studiengang bzw. Lehrgang füllen Sie den Zulassungsantrag (ausfüllbare PDF-Datei) aus und reichen diesen unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen bei uns ein.

Seminaranmeldungen können online über unsere Seminardatenbank erfolgen; auch per Mail, Fax oder per Post.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Ja, Sie finden eine Zusammenstellung aktueller Fördermöglichkeiten, die bei unterschiedlichen Stellen zu beantragen sind. Die Fördermöglichkeiten sind ggf. je nach Studiengang oder Lehrgang unterschiedlich.

Gern beraten wir Sie hierzu persönlich.

Wie erfolgt die Rechnungslegung und die Bezahlung der Semestergebühren?

Die Rechnung wird pro Studienabschnitt (z.B. Semester) vor Beginn gelegt und ist mit Semesterbeginn fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann die Gebühr auch in monatlichen Raten bezahlt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für nicht besuchte Veranstaltungen.

Was ist, wenn ich während des Studiums arbeitslos werde oder den Arbeitgeber wechsle?

Sie können die Fortbildung trotzdem fortsetzen. Da es sich um eine berufsbegleitende Fortbildung handelt, stehen Sie bei Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ein anderer Arbeitgeber wird Ihr Engagement, sich in Ihrer Freizeit fortzubilden sicher unterstützen

Gibt es Ferienzeiten?

Die sächsischen Schulferien im Sommer und Winter werden bei der Planung der Präsenzveranstaltungen weitestgehend berücksichtigt. Zu Ihrer Planung werden die Präsenztermine frühzeitig bekannt gegeben.

Wie erfolgt die Kommunikation im Studium/Lehrgang?

Studierende erhalten ein Login mit Zugriff auf den OnlineCampus (persönliche Daten, Lehrmaterial, Notenübersichten, Gebührenübersicht, Evaluierung, etc.).

Was ist, wenn ich an einer Klausur oder Prüfung nicht teilnehmen kann?

Die Teilnahmebedingungen für die Prüfungsleistungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.

Was ist, wenn man an den Lehrveranstaltungen mal nicht teilnehmen kann?

Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass Sie aufgrund beruflicher oder privater Verpflichtungen oder Krankheit mal an Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen können. Arbeiten Sie den verpassten Lernstoff in Eigeninitiative nach.

Was passiert, wenn ich das Studium abbrechen oder unterbrechen muss?

Die AGBs beinhalten die Rücktritts- und Kündigungsregelungen.

Können Leistungen angerechnet werden, die ich an anderen Bildungseinrichtungen bereits absolviert habe?

Ja, Studienleistungen, die ein dem VWA-Studium vergleichbares Niveau aufweisen, können angerechnet werden, wenn entsprechende Leistungsnachweise vorgelegt werden.

Das könnte Sie auch interessieren