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Bauen im unbeplanten Innen- und Außenbereich
Veranstaltungs-Nr. | 59-05-0 |
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Datum / Tage | 18.09.25 / 1 Tag |
Beginn | 09:00 Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauämtern der Kommunen und von Bauaufsichtsbehörden bzw. zu beteiligenden Fachbehörden sowie von Architektur-, Ingenieur-, und Stadtplanungsbüros |
Inhalt | Die planungsrechtliche Zulässigkeit gehört nach wie vor zum Prüfumfang im Baugenehmigungsverfahren bei Vorhaben im unbeplanten Innen- und im Außenbereich. Auch für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie die Erstellung der Bauvorlagen sind die sichere Anwendung der entsprechenden Regelungen des Bauplanungsrechts und der rechtssichere Umgang mit dem Bestandsschutz unabdingbar. - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich: Bebauungszusammenhang, Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, organische Siedlungsstruktur - Prägung und Einfügen im Innenbereich: Begriff der näheren Umgebung, faktisches Baugebiet/Gemengelage, Hauptanlage/Nebenanlage, Rahmen und Rücksichtnahmegebot, Abweichungen - Privilegierung und Begünstigung im Außenbereich: Fallgruppen, öffentliche Belange, Rückbauverpflichtung - Privilegierung von Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen, Agri-PV-Anlagen - Bestandsschutzfragen: Inhalts- und Schrankenbestimmung, formelle und materielle Legalität, Aufgabe, Unterbrechung oder Änderung der Nutzung, wesentliche bauliche Änderung, fortbestehende Wirksamkeit einer erteilten Baugenehmigung - Innen- und Außenbereichssatzungen - gemeindliches Einvernehmen und Baugenehmigung Ergänzend werden die zahlreichen Änderungen des BauGB durch das Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, vorgestellt. |
Dozent | Gabriele Bothe |
Gebühr | 160 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |