Detailseite

Bauen im unbeplanten Innen- und Außenbereich

Veranstaltungs-Nr. 59-05-0
Datum / Tage 18.09.25 / 1 Tag
Beginn 09:00 Uhr
Ende 16:00 Uhr
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauämtern der Kommunen und von Bauaufsichtsbehörden bzw. zu beteiligenden Fachbehörden sowie von Architektur-, Ingenieur-, und Stadtplanungsbüros
Inhalt Die planungsrechtliche Zulässigkeit gehört nach wie vor zum Prüfumfang im Baugenehmigungsverfahren bei Vorhaben im unbeplanten Innen- und im Außenbereich. Auch für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie die Erstellung der Bauvorlagen sind die sichere Anwendung der entsprechenden Regelungen des Bauplanungsrechts und der rechtssichere Umgang mit dem Bestandsschutz unabdingbar.
- Abgrenzung von Innen- und Außenbereich: Bebauungszusammenhang, Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, organische Siedlungsstruktur
- Prägung und Einfügen im Innenbereich: Begriff der näheren Umgebung, faktisches Baugebiet/Gemengelage, Hauptanlage/Nebenanlage, Rahmen und Rücksichtnahmegebot, Abweichungen
- Privilegierung und Begünstigung im Außenbereich: Fallgruppen, öffentliche Belange, Rückbauverpflichtung
- Privilegierung von Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen, Agri-PV-Anlagen
- Bestandsschutzfragen: Inhalts- und Schrankenbestimmung, formelle und materielle Legalität, Aufgabe, Unterbrechung oder Änderung der Nutzung, wesentliche bauliche Änderung, fortbestehende Wirksamkeit einer erteilten Baugenehmigung
- Innen- und Außenbereichssatzungen
- gemeindliches Einvernehmen und Baugenehmigung
Ergänzend werden die zahlreichen Änderungen des BauGB durch das Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, vorgestellt.
Dozent Gabriele Bothe
Gebühr 160 €
Ansprechpartner Team Organisation
Veranstaltungsort Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Wiener Platz 10
01069 Dresden