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Bauplanungsrecht II – Zulässigkeit von Vorhaben
Veranstaltungs-Nr. | 59-04-0 |
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Datum / Tage | 08.05.25 / 1 Tag |
Beginn | 09:00 Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauämtern der Kommunen und von Bauaufsichtsbehörden sowie von zu beteiligenden Fachbehörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Architektur-, Ingenieur- und Stadtplanungsbüros |
Inhalt | Die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und bei der Entscheidung über den Bauantrag sowie die bei der Aufstellung sonstiger städtebaulicher Satzungen zu beachtenden Anforderungen sind Gegenstand des Seminars. - Begriff des Vorhabens - Zulässigkeit im Planbereich: Art der Nutzung/Gebietsverträglichkeit, Festlegung des konkreten Vorhabens im Durchführungsvertrag, Maß der Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, Ausnahmen und Befreiungen, Zulässigkeit während der Planaufstellung - „Sonderregelungen“ für Windenergie- und Solaranlagen in der BauNVO - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Einfügen im nicht beplanten Innenbereich: Eigenart der näheren Umgebung, faktisches Baugebiet/Gemengelage, Prüfung der einzelnen Kriterien - privilegierte Vorhaben im Außenbereich: Begiff der Landwirtschaft, gewerbliche Tierhaltung, Planvorbehalte, Rückbauverpflichtung - Privilegierung von Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen, Agri-PV-Anlagen - begünstigte Vorhaben im Außenbereich: zulässige Nutzungsänderungen, Neuerrichtungen und Erweiterungen - Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung, Außenbereichssatzung |
Dozent | Gabriele Bothe |
Gebühr | 160 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |