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Abschleppen verkehrswidrig geparkter Fahrzeuge
Veranstaltungs-Nr. | 54-06-0 |
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Datum / Tage | 07.05.25 / 1 Tag |
Beginn | 09:00 Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Mitarbeitetende der Ordnungsämter, die mit der Sicherstellung, Verwahrung, Herausgabe und Verwertung verbotswidrig geparkter Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr befasst sind |
Inhalt | - Zutreffende Rechtsgrundlagen aus StVO, OWiG, Polizeirecht - Die Umsetzung, Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung verbotswidrig geparkter Fahrzeuge - Änderungen durch das Sächsische Polizeibehördengesetz seit 01. Januar 2020 - Abgemeldete Fahrzeuge und Schrottfahrzeuge - Ist Abschleppen auf Privatgrund zulässig? - Abgrenzung zur Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen des Parkverstoßes - Benachrichtigung des Fahrzeugführers oder Fahrzeughalters - Erforderliche Beweissicherungsmaßnahmen - Einbeziehung beauftragter Unternehmen - Aufforderung an den Fahrzeughalter zur Abholung des Fahrzeuges - Geltendmachung von Abschleppkosten - Verwertung des Fahrzeuges durch öffentliche Versteigerung oder Verschrottung - Hinweise zum Inhalt des Kostenbescheides bei Verwertung des Fahrzeuges |
Dozent | Peter Bandt |
Gebühr | 160 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |