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Bauplanungsrecht II – Zulässigkeit von Vorhaben
Veranstaltungs-Nr. | 59-04-0 |
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Datum / Tage | 25.04.24 / 1 Tag |
Beginn | 09:00' Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauämtern der Kommunen und von Bauaufsichtsbehörden und von zu beteiligenden Fachbehörden sowie von Architektur-, Ingenieur-und Stadtplanungsbüros |
Inhalt | Die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und bei der Entscheidung über den Bauantrag sowie die bei der Aufstellung sonstiger städte-baulicher Satzungen zu beachtenden Anforderungen sind Gegenstand des Seminars. - Begriff des Vorhabens - Zulässigkeit im Planbereich: Art der Nutzung/Gebietsverträglichkeit, Festlegung des konkreten Vorhabens im Durchführungsvertrag, Maß der Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, Ausnahmen und Befreiungen, Zulässigkeit während der Planaufstellung - „Sonderregelungen“ für Windenergie- und Solaranlagen in der BauNVO - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich - Einfügen im nicht beplanten Innenbereich: Eigenart der näheren Umgebung, faktisches Baugebiet/Gemengelage, Prüfung der einzelnen Kriterien - privilegierte Vorhaben im Außenbereich: Begiff der Landwirtschaft, gewerbliche Tierhaltung, Planvorbehalte, Rückbauverpflichtung - Privilegierung von Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen, Agri-PV-Anlagen - begünstigte Vorhaben im Außenbereich: zulässige Nutzungsänderungen, Neuerrichtungen und Erweiterungen - Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung, Außenbereichssatzung |
Dozent | Gabriele Bothe |
Gebühr | 160 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |