Detailseite

Der Schuldner im Erbfall

Veranstaltungs-Nr. 55-77-0
Datum / Tage 04.07.23 / 1 Tag
Beginn 09:00' Uhr
Ende 16:00 Uhr
Zielgruppe Mitarbeitende, die Vollstreckungsmaßnahmen vorbereiten, durchführen oder beurteilen.
Inhalt • Was ist zu veranlassen, wenn der/die Schuldner/in verstorben ist?
- Wie erfahre ich, ob der/die Schuldner/in verstorben ist und wer ihn ggf. beerbt hat?
- Wie und in welche Vermögensmassen kann man wegen Schulden des/der Verstorbenen weiter vollstrecken?
- Wie ist bei mehreren Erben zu verfahren?
- Wie kann und wann muss gläubigerseitig ein Erbschein beantragt werden?
- Was versteht man unter dem Fiskalerbrecht?
• Wie kann vorgegangen werden, wenn der/die Schuldner/in geerbt hat?
- Ist ein Erbschein erforderlich? Wie erfolgt die Ermittlung der Erbmasse?
- Was ist zu beachten, wenn der/die Schuldner/in nicht Alleinerbe bzw. Alleinerbin wurde?
• Was passiert, wenn eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz angeordnet wurde?
Dozent Anja Dietze
Gebühr 135 €
Ansprechpartner Team Organisation
Veranstaltungsort Sächs. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Wiener Platz 10
01069 Dresden