Detailseite
Der Schuldner im Erbfall
Veranstaltungs-Nr. | 55-77-0 |
---|---|
Datum / Tage | 04.07.23 / 1 Tag |
Beginn | 09:00' Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Mitarbeitende, die Vollstreckungsmaßnahmen vorbereiten, durchführen oder beurteilen. |
Inhalt | • Was ist zu veranlassen, wenn der/die Schuldner/in verstorben ist? - Wie erfahre ich, ob der/die Schuldner/in verstorben ist und wer ihn ggf. beerbt hat? - Wie und in welche Vermögensmassen kann man wegen Schulden des/der Verstorbenen weiter vollstrecken? - Wie ist bei mehreren Erben zu verfahren? - Wie kann und wann muss gläubigerseitig ein Erbschein beantragt werden? - Was versteht man unter dem Fiskalerbrecht? • Wie kann vorgegangen werden, wenn der/die Schuldner/in geerbt hat? - Ist ein Erbschein erforderlich? Wie erfolgt die Ermittlung der Erbmasse? - Was ist zu beachten, wenn der/die Schuldner/in nicht Alleinerbe bzw. Alleinerbin wurde? • Was passiert, wenn eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz angeordnet wurde? |
Dozent | Anja Dietze |
Gebühr | 135 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächs. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |