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Pflichten, Rechte und Chancen für den Personalrat
Veranstaltungs-Nr. | 52-79-1 |
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Datum / Tage | 11.11.22 / 1 Tag |
Beginn | 09:00' Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Das Seminar richtet sich an alle neugewählte und auch bereits erfahrene Mitglieder des Personalrates. |
Inhalt | Im Seminar werden praktische Beispiele zur Durchsetzung von Dienstvereinbarungen im Interesse der Beschäftigten gegeben. Über ein Initiativrecht kann der Personalrat selbst Maßnahmen beantragen und letztendlich auch über ein Einigungsstellenverfahren durchsetzen. Es wird auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingegangen, wenn die Mitbestimmungsrechte des Personalrates nicht eingehalten werden. - Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle - Aufteilung der allgemeinen Aufgaben/Anhörung – und Teilnahmerechte - Mitwirkungsverfahren - Mitwirkungstatbestände - Mitbestimmungsverfahren – Mitbestimmungstatbestände - Dienstvereinbarungen - Das Initiativrecht des Personalrates - Wenn sich Dienststelle und Personalrat nicht einigen können: Das Einigungsstellenstellenverfahren nach § 85 SächsPersVG Das verwaltungsgerichtliche Verfahren nach § 88 SächsPersVG |
Dozent | Wolfgang Wagner |
Gebühr | 150 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |