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Akteneinsichtsrecht – der behördliche Umgang mit Informationsansprüchen
Veranstaltungs-Nr. | 50-18-0 |
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Datum / Tage | 08.06.22 / 1 Tag |
Beginn | 09:00' Uhr |
Ende | 16:00 Uhr |
Zielgruppe | Leitende Angestellte und Sachbearbeitende, die mit Informationsbegehren unterschiedlichster Art konfrontiert werden. |
Inhalt | Der rechtssichere Umgang mit Akteneinsichtsrechten ist nicht immer einfach. Im Seminar werden Ihnen praxisnah Hinweise für den korrekten Umgang mit entsprechenden Anfragen vermittelt. - Wer darf Akteneinsicht nehmen? - Welchen Umfang hat das Akteneinsichtsrecht? - Welche Teile der Akte sind vor der Einsicht zu entfernen? - Wo darf Akteneinsicht genommen werden? - Wie kann der Anspruch auf Akteneinsichtsrecht eingeklagt werden? - Andere Einsichtsrechte: Umweltinformationsgesetz, Verbraucherschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz - welche Zeitschiene ist zu beachten - Abgrenzung der Gesetze untereinander - Rechtsbehelfsbelehrungen - Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person |
Dozent | Jan-Philipp Faehrmann |
Gebühr | 125 € |
Ansprechpartner | Team Organisation |
Veranstaltungsort | Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiener Platz 10 01069 Dresden |