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Medienmanagement

Zulassung

Zulassungsvoraussetzung (vgl. auch Prüfungsordnung)

Berufsausbildung

Berufsabschluss mit 3-jähriger Ausbildungszeit vor allem in kaufmännischen und verwaltenden Berufen oder beliebiger Hochschulabschluss.

Ausnahmen auf Antrag möglich.

Ein Abitur ist nicht erforderlich.

Berufspraxis

Zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens zwei Jahre berufliche Praxis in den Bereichen Kommunikation und Medien (z.B. Beschäftigte im Zeitungs- und Verlagsgewerbe und sonstiger Printmedien, des Hörfunk und Fernsehens, neue Medien, Agenturen, Infobörsen, Netzbetreiber, Info-Makler, Datenbankbetreiber, Kabelanbieter, Mail-Box-Betreiber, Nachrichten-Agenturen, Journalisten, Produzenten im Bereich Hörfunk, TV und Film, Marketing- und Public Relations Agenturen, Beschäftigte  in der Öffentlichkeitsarbeit von Kommunen und der sonstigen öffentlichen Verwaltung sowie in Wirtschaft und Vereinen, einschlägige Volontäre und Studenten.

Hochschulabsolventen müssen keine einschlägigen Praxisjahre nachweisen.

Es wird eine Klasse in der Reihenfolge der Anmeldung (Eingansdatum) zugelassen.

Gasthörer

Wenn freie Plätze vorhanden sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Studienmodulen oder auch am gesamten Studiengang ohne Prüfungsteilnahme. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgehändigt.