Medienmanagement
Studieninformation
Zielstellung
Führungskräfte und angehende Führungskräfte im Bereich Kommunikation und Medien erhalten eine fundierte wissenschaftliche Fortbildung auf den speziell relevanten Gebieten des Rechts, der Betriebswirtschaft und des Management sowie der Kommunikationswissenschaft mit dem Ziel des Nachweises branchenspezifischer Managementkenntnisse. Das Studium trägt hochschulähnlichen Charakter und erfolgt berufsbegleitend. Der Abschluss erfolgt als „Medienmanager/-in (VWA)“.
Die Belegung einzelner Module ohne Prüfungsberechtigung ist möglich.
Studienformen
In Vorlesungen und Seminaren wird in die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und Managementgrundlagen der Medienbranche eingeführt. In speziellen Veranstaltungen mit Medienpraktikern wird die integrative Handhabung dieser Kenntnisse in den spezifischen Medienbereichen vermittelt. Im Rahmen von Workshops werden kommunikations-wissenschaftliche Fertigkeiten erworben und eigene Projekte, die Gegenstand einer Hausarbeit sind, vorgestellt und diskutiert. Die laufende Leistungskontrolle erfolgt mittels Studienklausuren. Die Hausarbeit zu einem selbst gewählten Thema ist Bestandteil der Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Zu allen Studiengegenständen werden umfangreiche Skripte ausgehändigt.
Studienort
Sächsische VWA
Kugelhaus am Hauptbahnhof, Wiener Platz 10
01069 Dresden
(Bei Bedarf vermittelt die Sächsische VWA preiswerte Unterkünfte)
Durchführung
Die Stoffvermittlung erfolgt in 5 Trimestern mit jeweils ca. 90 Unterrichtsstunden. Die Veranstaltungen finden etwa vierzehntäglich freitags von 15:00 bis 19:00 Uhr und sonnabends von 8:00 bis 15:00 Uhr statt.
1. Trimester | 06.03.2009 -04.07.2009 |
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2. Trimester | 04.09.2009 - 19.12.2009 |
3. Trimester | 08.01.2010 - 24.04.2010 |
4. Trimester | 07.05.2010 - 03.07.2010 |
5. Trimester | 03.09.2010 - 18.12.2010 |
Prüfungen | Dezember 2010 |
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Gebühren
je Trimester 580,-- €
Prüfungsgebühr 290,-- €
Gasthörer: 80,-- € je Tag
Die Gebühr ist vor Beginn des jeweiligen Trimesters zu entrichten. Hörerkarten werden nach Eingang der Gebühren ausgestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung für nicht besuchte Veranstaltungen besteht nicht.
Förderung
Fahrtkostenerstattung, Steuerermäßigung und Förderung
Studenten, die bei Bundesbehörden beschäftigt sind, können bei ihren Behörden die Erstattung der durch den Akademiebesuch entstandenen Fahrtkosten beantragen (Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16.5.1954, Min.Bl.Fin.1954, S.334).
Aufwendungen für den Akademiebesuch sind, soweit sie nicht ersetzt werden, als Werbungskosten abzugsfähig. Als Nachweis dient die Hörerkarte. Darüber hinaus existieren Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Begabtenförderung (bis 25 Jahre, zuständig sind die IHK) sowie ein Darlehensprogramm (Anträge bei Kreditinstituten und IHK). Auskünfte erteilt die VWA.
