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Marketing

     

    Studieninformation

    Zielstellung

    • Erkennen und Einordnen von Marketingproblemen in ihrem markt- und unternehmensbezogenen Kontext und Vorbereitung von Unternehmensentscheidungen
    • Entwicklung praxisnaher Lösungen und deren funktionsübergreifende Umsetzung in Unternehmen
    • Befähigung zu kundenorientierter Denkweise
    • Training im praktischen Umgang mit den Kunden und in der Entwicklung von Kundenbeziehungen

    Studienformen

    • interaktive Wissensvermittlung durch Vorlesungen, Übungen, Gruppendiskussionen sowie Fallstudien, Rollenspiele und Projektarbeit
    • zu allen Studiengebieten umfangreiche Skripte zur häuslichen Vor- und Nachbereitung
    • laufende Leistungskontrolle mittels Studienklausuren

    Studienort

    Sächsische VWA
    Kugelhaus, 2. OG
    Wiener Platz 10
    01069 Dresden

    Durchführung

    Das Studium erfolgt berufsbegleitend als Samstagskurs über 4 Semester (2 Jahre) mit insgesamt 480 Ustd.

    Die Lehrveranstaltungen finden samstags in der Zeit von 9.00 - 16.15 Uhr statt.

    Der 10. Studiengang beginnt am 2. März 2013 in Dresden.

    1. Semester

    02.03.2013 - 13.07.2013

    2. Semester

    31.08.2013 - 15.02.2014

    3. Semester

    01.03.2014 - 19.07.2014

    4. Semester

    06.09.2014 - 28.02.2015

    Abschlussprüfungen

    Januar/Februar 2015

    Gebühren

    je Semester           720,- Euro

    Prüfungsgebühr    290,- Euro

    Die Gebühr ist vor Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten.

    Studienausweise werden nach Eingang der Gebühren ausgestellt.

    Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für nicht besuchte Veranstaltungen.

     

    Förderung

    Fahrtkostenerstattung, Steuerermäßigung und Förderung

    Studenten, die bei Bundesbehörden beschäftigt sind, können bei ihren Behörden die Erstattung der durch den Akademiebesuch entstandenen Fahrtkosten beantragen (Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16.5.1954, Min.Bl.Fin.1954, S.334).

    Aufwendungen für den Akademiebesuch sind, soweit sie nicht ersetzt werden, als Werbungskosten abzugsfähig. Als Nachweis dient die Hörerkarte. Darüber hinaus existieren Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Begabtenförderung (bis 25 Jahre, zuständig sind die IHK) sowie ein Darlehensprogramm (Anträge bei Kreditinstituten und IHK). Auskünfte erteilt die VWA.