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Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen

     

    Studieninformationen

    Ziel

    Die vorliegende Weiterbildung befähigt die Teilnehmer, die Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft (PDL) gemäß § 71 SGB XI auszufüllen.

    Insbesondere sollen die Teilnehmer befähigt werden, die Pflegeprozesse, die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Planung, Dokumentation und Auswertung innerhalb des Verantwortungsbereichs selbstständig und fachgerecht zu organiseren und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verantworten.
    Sie sollen Fähigkeiten zur Kommunikation und Mitarbeiterführung, vor allem zur Lösung von Konflikten, erwerben.

    Durchführung

    Blockunterricht von 3 bis 4 Tagen pro Monat bei Berücksichtigung von Schulferien, jeweils von 09:00 bis 16:15 Uhr

    Termine (Einstieg in den 4. Lehrgang ist noch bis 10.01.2012 möglich)

    1. Trimester    22.11.2011 - 25.11.2011

                             10.01.2012 - 13.01.2012

                             08.02.2012 - 10.02.2012

    2. Trimester   13.03.2012 - 16.03.2012

                             24.04.2012 - 27.04.2012

                             29.05.2012 - 01.06.2012

    3. Trimester   10.07.2012 - 13.07.2012

                             04.09.2012 - 07.09.2012

                             02.10.2012 - 05.10.2012

    4. Trimester   06.11.2012 - 09.11.2012

                             04.12.2012 - 07.12.2012

                             08.01.2013 - 11.01.2013

    5. Trimester   19.02.2013 - 22.02.2013

                             19.03.2013 - 22.03.2013

                             17.04.2013 - 19.04.2013

     

    schriftliche Prüfung: 14.05.2013

    Kolloquium: 15.05.2013 ? 17.05.2013

     

    Gebühr

    18 Monatsraten zu je 154,- Euro oder
    je Trimester              553,- Euro
    Prüfungsgebühr      290,- Euro

    Praktische Weiterbildung

    Während der praktischen Weiterbildung im Umfang von 120 Stunden ist das vermittelte Wissen durch Training und begleitende Beratung nach den in Anlage 4 SächsGfbWBVO genannten Schwerpunkten zu vertiefen.

    Die praktische weiterbildung soll in mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen absolviert werden. Sie kann (teilweise) in der eigenen Einrichtung durchgeführt werden, sofern dies mit der Sächs. VWA vertraglich geregelt ist.