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Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen

Aufnahmevoraussetzungen

 

Berufsabschluss als

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder
  • Altenpfleger/-in mit 3-jähriger Ausbildung in Vollzeitform oder
  • Altenpfleger/-in mit 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform bei Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang der Behandlungspflege

Für Bewerber, die einen Lehrgang in der Behandlungspflege benötigen, bietet die Sächs. VWA ein kostengünstiges Angebot. Bitte fordern Sie die  Ausschreibung an.