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Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen

     

    Aufnahmevoraussetzungen

     

    Berufsabschluss als

    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder
    • Altenpfleger/-in mit 3-jähriger Ausbildung in Vollzeitform oder
    • Altenpfleger/-in mit 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform bei Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang der Behandlungspflege

    Für Bewerber, die einen Lehrgang in der Behandlungspflege benötigen, bietet die Sächs. VWA ein kostengünstiges Angebot. Bitte fordern Sie die  Ausschreibung an.