Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen
Aufnahmevoraussetzungen
Berufsabschluss als
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder
- Altenpfleger/-in mit 3-jähriger Ausbildung in Vollzeitform oder
- Altenpfleger/-in mit 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform bei Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang der Behandlungspflege
Für Bewerber, die einen Lehrgang in der Behandlungspflege benötigen, bietet die Sächs. VWA ein kostengünstiges Angebot. Bitte fordern Sie die Ausschreibung an.
