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Kultur-Management

Zulassung

Zulassungsvoraussetzung (vgl. auch Prüfungsordnung)

Berufsausbildung

Berufsabschluss mit 3-jähriger Ausbildungszeit vor allem in kaufmännischen und verwaltenden Berufen oder beliebiger Hochschulabschluss.

Ausnahmen auf Antrag möglich.

Ein Abitur ist nicht erforderlich.

Berufspraxis

Zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens zwei Jahre berufliche Praxis in den Bereichen Kunst und Kultur (z.B. im privaten und öffentlichen Bereich: Kulturämter, Theater, Museen, Diskotheken, Veranstaltungsbetriebe, Vereine. Freischaffende Künstler und Kulturschaffende: Bildende Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Musiker u.a.)

Hochschulabsolventen müssen keine einschlägigen Praxisjahre nachweisen.

Es wird eine Klasse in der Reihenfolge der Anmeldung (Eingangsdatum) zugelassen.

Gasthörer

Wenn freie Plätze vorhanden sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Studienmodulen oder auch am gesamten Studiengang ohne Prüfungsteilnahme. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgehändigt.