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Heimleiter/in in der Altenpflege

Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

Zu den Prüfungen wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen, in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung nachweisen kann und sich auf die Tätigkeit in der Heimleitung vorbereitet oder wer bereits in der Heimleitung tätig ist.

Über Zulassungen im Ausnahmefall entscheidet die Fachstudienleitung.