Finanz- und Rechnungswesen
Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen (vgl. auch Prüfungsordnung):
Berufsausbildung
Berufsabschluss im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich
oder höherer Abschluss
Abitur ist nicht erforderlich
Berufspraxis
zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung eine mehrjährige, mit dem Finanz- und Rechnungswesen verbundene Berufspraxis
IHK-Prüfung
Zulassungsvoraussetzung für die IHK-Prüfung ist
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Finanz- und Rechnungswesen oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkredidierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Finanz- und Rechnungswesen ohne entsprechenden Berufsabschluss
Die Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie lässt durch die IHK vor Beginn des Studienganges die Bewerbungsunterlagen prüfen, ob zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung die Zulassungsbedingungen gemäß IHK-Prüfungsordnung erfüllt werden. Die Vorabprüfung ist für den Bewerber kostenfrei.
Gasthörer
Wenn freie Plätze vorhanden sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Stoffgebieten oder auch am gesamten Studiengang ohne Prüfungsteilnahme. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgehändigt.
