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Finanz- und Rechnungswesen

Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen (vgl. auch Prüfungsordnung):

Berufsausbildung

Berufsabschluss im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich
oder höherer Abschluss

Abitur ist nicht erforderlich

Berufspraxis

zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung eine mehrjährige, mit dem Finanz- und Rechnungswesen verbundene Berufspraxis

IHK-Prüfung

Zulassungsvoraussetzung für die IHK-Prüfung ist

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Finanz- und Rechnungswesen oder
  • ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkredidierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis im Finanz- und Rechnungswesen ohne entsprechenden Berufsabschluss

Die Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie lässt durch die IHK vor Beginn des Studienganges die Bewerbungsunterlagen prüfen, ob zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung die Zulassungsbedingungen gemäß IHK-Prüfungsordnung erfüllt werden. Die Vorabprüfung ist für den Bewerber kostenfrei.

Gasthörer

Wenn freie Plätze vorhanden sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Stoffgebieten oder auch am gesamten Studiengang ohne Prüfungsteilnahme. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgehändigt.