Finanz- und Rechnungswesen
Studieninformationen
Zielstellung
Mit dem Fachstudiengang Finanz- und Rechnungswesen werden Fachleute berufsbegleitend fortgebildet, um in privaten und öffentlichen Unternehmen folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens
- Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
- Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
- Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen
- Umsetzen des Steuerrechts und der betrieblichen Steuerlehre
- Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
- Planen und Durchführung finanzwirtschaftlicher Vorgänge
Studienformen
- interaktive Wissensvermittlung durch Vorlesungen und Übungen
- zu allen Studiengebieten umfangreiche Skripte zur häuslichen Vor- und Nachbereitung
- Beispiele und Aufgaben mit Lösungshinweisen bzw. Musterlösungen
- laufende Leistungskontrolle mittels Studienklausuren
- Repetitorien vor den Abschlussprüfungen
Studienort
Sächsische VWA
Kugelhaus, 2. OG
Wiener Platz 10
01069 Dresden
Durchführung
Das Studium erfolgt berufsbegleitend als Samstagskurs über 5 Semester (2,5 Jahre) mit insgesamt 800 Ustd.
Die Lehrveranstaltungen finden samstags in der Zeit von 9.00 - 16.15 Uhr statt.
Der 11. Studiengang beginnt am 22. September 2012 in Dresden.
1. Semester | 22.09.2012 - 02.02.2013 |
|---|---|
2. Semester | 23.02.2013 - 13.07.2013 |
3. Semester | 24.08.2013 - 08.02.2014 |
4. Semester | 01.03.2014 - 19.07.2014 |
5. Semester | 23.08.2014 - März 2015 |
Abschluss
Der Abschluss erfolgt wahlweise durch den Teilnehmer
- entsprechend der Prüfungsordnung der Sächsischen VWA mit dem Abschlusszeugnis als "Fachkaufmann/-frau Finanz- und Rechnungswesen (VWA)" (vgl. VWA-Prüfungsordnung)
und / oder - entsprechend der Prüfungsordnung der IHK mit dem Abschlusszeugnis als "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in (IHK)" (vgl. IHK-Prüfungsordnung )
Gebühren
je Semester: 720,- Euro
Prüfungsgebühr (VWA-Prüfung): 290,- Euro
(für die IHK-Prüfung siehe Gebührentarif der IHK)
Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Die Gebühr ist vor Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten.
Studienausweise werden nach Eingang der Gebühren ausgestellt. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für nicht besuchte Veranstaltungen.
Förderung
Fahrtkostenerstattung, Steuerermäßigung und Förderung
Studenten, die bei Bundesbehörden beschäftigt sind, können bei ihren Behörden die Erstattung der durch den Akademiebesuch entstandenen Fahrtkosten beantragen (Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16.5.1954, Min.Bl.Fin.1954, S.334).
Aufwendungen für den Akademiebesuch sind, soweit sie nicht ersetzt werden, als Werbungskosten abzugsfähig. Als Nachweis dient die Hörerkarte. Darüber hinaus existieren Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Begabtenförderung (bis 25 Jahre, zuständig sind die IHK) sowie ein Darlehensprogramm (Anträge bei Kreditinstituten und IHK). Auskünfte erteilt die VWA.
Seit neuestem ist vom Sächischen Landesamt für Ausbildungsförderung die Förderfähigekeit (sgn. Meister-Bafög) faktisch anerkannt.
