Betriebsinformatik
Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen (vgl. auch Prüfungsordnung):
Berufsausbildung
Berufsabschluss mit 3-jähriger Ausbildungszeit in kaufmännischen oder informationstechnischen Berufen oder ein abgeschlossenes Studium
Ausnahmen sind auf Antrag möglich.
Ein Abitur ist nicht erforderlich.
Berufspraxis
Zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens zwei Jahre berufliche Praxis auf kaufmännischem oder informationstechnischem Gebiet
Zulassung
Es wird eine Studiengruppe mit max. 24 Teilnehmern zugelassen. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zulassungsanträge.
Gasthörer
Wenn freie Plätze vorhanden sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Stoffgebieten oder auch am gesamten Studiengang ohne Prüfungsteilnahme. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgehändigt.
