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Betriebsinformatik

Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen (vgl. auch Prüfungsordnung):

Berufsausbildung

Berufsabschluss mit 3-jähriger Ausbildungszeit in kaufmännischen oder informationstechnischen Berufen oder ein abgeschlossenes Studium

Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

Ein Abitur ist nicht erforderlich.

Berufspraxis

Zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens zwei Jahre berufliche Praxis auf kaufmännischem oder informationstechnischem Gebiet

Zulassung

Es wird eine Studiengruppe mit max. 24 Teilnehmern zugelassen. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zulassungsanträge.

Gasthörer

Wenn freie Plätze vorhanden sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Stoffgebieten oder auch am gesamten Studiengang ohne Prüfungsteilnahme. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgehändigt.