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Betriebsinformatik

     

    Zulassung

    Zulassungsvoraussetzungen (vgl. auch Prüfungsordnung):

    Berufsausbildung

    Berufsabschluss mit 3-jähriger Ausbildungszeit in kaufmännischen oder informationstechnischen Berufen oder ein abgeschlossenes Studium

    Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

    Ein Abitur ist nicht erforderlich.

    Berufspraxis

    Zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens zwei Jahre berufliche Praxis auf kaufmännischem oder informationstechnischem Gebiet

    Zulassung

    Es wird eine Studiengruppe mit max. 24 Teilnehmern zugelassen. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zulassungsanträge.

    Gasthörer

    Wenn freie Plätze vorhanden sind, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einzelnen Stoffgebieten oder auch am gesamten Studiengang ohne Prüfungsteilnahme. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgehändigt.