Betriebsinformatik
Studieninformationen
Zielstellung
Sie qualifizieren sich für eine verantwortungsvolle Mitarbeit an der Schnittstelle zwischen kaufmännischen und informationstechnischen Bereichen. Sie erkennen Entwicklungstendenzen und Potenziale neuer Techniken und können betriebswirtschaftliche oder verwaltungstechnische Prozesse aus Sicht der Informations- und Kommunikationstechniken analysieren. Sie eignen sich neben Ihrer beruflichen Tätigkeit ein fundiertes Wissen auf dem Gebiet der anwendungsorientierten Betriebsinformatik an. So können Sie effektiv an Projekten der Konzeption, der Realisierung und der Einführung von Kommunikations- und Informationssystemen mitwirken.
Studienformen
- interaktive Wissensvermittlung durch Vorlesungen, Übungen und Projektarbeit
- ca. 50% der Lehrveranstaltungen als praktische Übungen im Rechnerkabinett
- Gruppenarbeit in einer kleinen Studiengemeinschaft
- umfangreiches Material zur häuslichen Vor- und Nachbereitung
- laufende Leistungskontrolle mittels Studienklausuren
Studienort
Sächsische VWA
Kugelhaus, 2. OG
Wiener Platz 10
01069 Dresden
Durchführung
Das Studium erfolgt berufsbegleitend als Abendstudium über 2 Semester mit insgesamt 460 Ustd. Davon werden ca. 50% als praktische Übungen im Rechnerkabinett durchgeführt.
Die Lehrveranstaltungen finden montags, mittwochs sowie wechselweise freitags oder sonnabends statt. Je Woche werden 2-3 Abendvorlesungen in der Zeit von 17.30 - 20.45 Uhr durchgeführt.
Die praktischen Übungen am PC finden freitags von 16.45 - 21.30 Uhr bzw. sonnabends von 8.00 - 15.00 Uhr statt.
Der 9. Studiengang beginnt am 9. März 2012 in Dresden.
1. Semester | 9. März 2012 bis 21. Juli 2012 |
|---|---|
2. Semester | 3. September 2012 bis 1. Februar 2013 |
schriftliche Abschlussprüfungen | Februar 2013 |
mündliche Abschlussprüfungen | März 2013 |
Gebühren
je Semester 1.110 EUR
Prüfungsgebühr 290 EUR
Die Gebühr ist vor Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten.
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann in 12 Monatsraten von jeweils 185 EUR bezahlt werden.
Studienausweise werden nach Eingang der Gebühren ausgestellt.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für nicht besuchte Veranstaltungen.
Fahrtkostenerstattung, Steuerermäßigung und Förderung
Studenten, die bei Bundesbehörden beschäftigt sind, können bei ihren Behörden die Erstattung der durch den Akademiebesuch entstandenen Fahrtkosten beantragen (Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16.5.1954, Min.Bl.Fin.1954, S.334).
Aufwendungen für den Akademiebesuch sind, soweit sie nicht ersetzt werden, als Werbungskosten abzugsfähig. Als Nachweis dient die Hörerkarte. Darüber hinaus existieren Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Begabtenförderung (bis 25 Jahre, zuständig sind die IHK) sowie ein Darlehensprogramm (Anträge bei Kreditinstituten und IHK). Auskünfte erteilt die VWA.
