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Verwaltungs-Betriebswirt

Zulassung

Zulassung (ausführlich vgl.  Prüfungsordnung)

1. Die Prüfung in einem auf eine Sachbearbeiterfunktion in Wirtschaft oder Verwaltung ausgerichteten Ausbildungsberuf  sowie eine danach liegende mindestens dreijährige Tätigkeit ( zum Zeitpunkt der VWA-Abschlussprüfung ) mit der Verantwortung für ein Sachgebiet in der öffentlichen Verwaltung, oder

2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine danach liegende mindestens zweijährige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung.

Ausnahmeregelung / Gasthörer

In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im obigen Sinne aufweisen, aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen Werdeganges, ggf. unter Berücksichtigung ihrer in der Akademie gezeigten Leistungen, zunächst als Gasthörer zugelassen werden. Sie erhalten den Vollhörer-Status, wenn im ersten Studienjahr mindestens zwei Klausuren mit der Note »ausreichend« bewertet worden sind.

Anrechnung von Semestern und Studienleistungen

Das Studium an anderen VWA oder ein Studium der für die VWA-Studiengänge erforderlichen Fächer an einer Hochschule kann bis zu vier Semestern angerechnet werden.