Verwaltungs-Betriebswirt
Studieninformationen
Studienziele
Ziel der VWA-Diplom-Studiengänge ist der fachlich versierte Generalist für die öffentliche Verwaltung, das heißt eine Führungskraft mit ökonomischen und juristischen Kenntnissen, mit Überzeugungskraft und sozialer Kompetenz. Am beruflichen Aufstieg Interessierten in der öffentlichen Verwaltung werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die für eine sach- und fachgerechte Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden in der beruflichen Praxis erforderlich sind. Die Lehrveranstaltungen auf universitärem Niveau fördern systematisches und kritisches Denken und befähigen die Teilnehmer, übergreifende Zusammenhänge zu erfassen und komplexe Probleme zu lösen.
Abschluss (siehe Prüfungsordnung)
Nach umfangreichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen unter Vorsitz des Beauftragten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wird das Verwaltungs-Diplom der VWA zum »Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)« erteilt.
Studienaufbau (Vgl. auch Stoffplan)
Das Studium über 6 Semester beginnt immer im Herbst und hat einen linearen Aufbau , d.h. die Semester müssen in vorgeschriebener Reihenfolge belegt werden. Die ersten beiden Semester werden gemeinsam mit den Hörern des Verwaltungszweiges absolviert; in den folgenden Semestern finden gemeinsame und getrennte Veranstaltungen statt.
Arbeitsformen
Hauptform des Studiums ist die akademische Vorlesung, die in manchen Fächern durch fakultative, gesondert zu buchende Übungen ergänzt werden. Das Selbststudium der Teilnehmer sowie die Arbeit mit der Literatur sind unumgänglich. In Repetitorien zur Prüfungsvorbereitung können Unklarheiten aus den Vorlesungen mit den Dozenten geklärt werden.
In Rhetorik-Seminaren haben die Hörer die Möglichkeit sich im Ausdruck zu üben und sich auf die vorgeschriebene Rhetorikprüfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 PrüfO) vorzubereiten.
Vorkurse
Insbesondere für Teilnehmer ohne Hochschulreife bzw. mit länger zurückliegendem Abitur oder Studium bzw. ohne kaufmännische Erstausbildung werden fakultative Vorkurse in Mathematik (obligatorisch für Teilnehmer ohne Hochschulreife), in der Kaufmännischen Buchführung (obligatorisch für Teilnehmer ohne kaufmännische Erstausbildung) sowie in Techniken des Lernens und wissenschaftlichen Arbeitens angeboten. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, den Einstieg in ein wissenschaftliches Studium durch gezielte Angebote zu erleichtern und die unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen etwas auszugleichen. Vorkurse sind gesondert zu buchen; sie beginnen jeweils im September.
Leistungskontrollen
In schriftlichen Arbeiten (Klausuren), die vom Dozenten korrigiert und bewertet werden, besteht die Möglichkeit der Leistungskontrolle. In den ersten beiden Semestern werden Probeklausuren von 60 Minuten Dauer geschrieben. Ihre Ergebnisse werden nicht registriert; sie dienen den Hörern zur Selbstkontrolle. Ab dem zweiten Semester werden zweistündige Studienklausuren angeboten, von denen die jeweils zwei bzw. drei besten nach § 13 Abs. 4 PrüfO bei der Abschlussprüfung mitzählen. Diese Klausuren werden mit einer Lösungsskizze zurückgegeben. Einsprüche gegen die Bewertung müssen innerhalb des laufenden Semesters geltend gemacht werden.
Gebühren und Bescheinigungen
Zulassungsbescheid/ Zahlweise
Mit dem Zulassungsbescheid wird eine Hörernummer mitgeteilt. Unter Angabe dieser Hörernummer ist vor jedem Semester die Semestergebühr an die Geschäftsstelle in Dresden zu überweisen. Damit wird die Prüfungsordnung und die hier beschriebene Studienordnung anerkannt. Nach Eingang der Semestergebühr wird die Hörerkarte zugesandt. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Hörergebühren für nicht besuchte Veranstaltungen besteht nicht.
Rücktritt
Bei Rücktritt vor Beginn des Semesters wird eine Verwaltungsgebühr von 25,- €, bei Rücktritt innerhalb zwei Wochen nach Beginn von 50,- €, einbehalten. Bei späterem Rücktritt ist eine Erstattung der Gebühr nicht mehr möglich.
Semester- und Studienbescheinigungen
Bescheinigungen über die Belegung eines Semesters und die entrichteten Gebühren werden mit der Hörerkarte ausgegeben. Vor jedem neuen Semester wird ein maschinell erstellter Auszug aus den gespeicherten Studienunterlagen (belegte Semester, Gebührenzahlungen, Klausurergebnisse) des bisherigen Studiums übergeben. Dieser Auszug erfüllt den Zweck einer Studienbescheinigung sowie gegebenenfalls der Bestätigung für das Finanzamt. Für das Ausstellen anderer Bescheinigungen wird eine Gebühr von 5,- € erhoben.
Förderung
Fahrtkostenerstattung, Steuerermäßigung und Förderung
Studenten, die bei Bundesbehörden beschäftigt sind, können bei ihren Behörden die Erstattung der durch den Akademiebesuch entstandenen Fahrtkosten beantragen (Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16.5.1954, Min.Bl.Fin.1954, S.334).
Aufwendungen für den Akademiebesuch sind, soweit sie nicht ersetzt werden, als Werbungskosten abzugsfähig. Als Nachweis dient die Hörerkarte. Darüber hinaus existiert ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Begabtenförderung (bis 25 Jahre, zuständig sind die IHK).
Wechsel des Studienortes
Entsprechend der Prüfungsordnung sowie den Regelungen des Bundesverbandes der VWA ist ein Wechsel des Studienortes jederzeit möglich, wobei bereits erbrachte Leistungen in der Regel wechselseitig anerkannt werden. Da die Studienprogramme in den Grenzen der Rahmenstudienpläne des Bundesverbandes jedoch variieren können, ist eine individuelle Beratung empfehlenswert. Innerhalb der Sächs. VWA wird an den Studienorten Dresden, Chemnitz und Görlitz ein einheitliches Programm realisiert.
