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Verwaltungsfachwirt

     

    Zulassung

    Für die Zulassung zur Angestelltenprüfung II (VWA) ist folgendes nachzuweisen:

    • der Berufsabschluss Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation  oder
    • die erfolgreich abgelegte Prüfung im Angestelltenlehrgang I oder
    • die erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
    • vergleichbare berufliche Voraussetzungen
    • und wer zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung eine Berufspraxis von 3 Jahren in einem mit dem mittleren/gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst vergleichbaren Aufgabenbereich nachweisen kann.

    Für die Verwaltungsfachwirtprüfung bachten Sie bitte die Zulassungsbedingungen gemäß Prüfungsordnung der Landesdirektion Leipzig (POVFW).

    Bitte prüfen Sie vor Lehrgangsbeginn, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die gewünschte Prüfung erfüllen. Wir sind Ihnen dabei gern behilflich.

     

    Der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen ist von den Teilnehmern zu erbringen.

      

    Ausnahmeregelung / Gasthörer

    In Ausnahmefällen können auch Bewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im obigen Sinne aufweisen, aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen Werdeganges, ggf. unter Berücksichtigung ihrer in der Akademie gezeigten Leistungen, zunächst als Gasthörer zugelassen werden. Sie erhalten den Vollhörer-Status, wenn im ersten Lehrgangsjahr mindestens zwei Klausuren mit der Note »ausreichend« bewertet worden sind.