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Verwaltungsfachwirt

     

    Studieninformationen

    Zielstellung

    Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie befähigen, Aufgaben des gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Landes- bzw. Kommunalverwaltung wahrzunehmen. Nach Lehrgangsabschluss kann mit einer externen Prüfung der Berufsabschluss Verwaltungsfachwirt(in) erworben werden.

    Studienformen

    Die Lehrmethodik wechselt zwischen Vortrag, Seminar, Einzelübungen und ergänzendem Selbststudium.
    Zum Abschluss des jeweiligen Lehrfaches wird eine Testatklausur geschrieben.
    Neben Gesetzeswerken (VSV Sachsen) und Skripten der Dozenten, werden die Lehrbriefe der AVS Meißen (Herausgeber) als Studienmaterial empfohlen.

    Studienort

    Sächs. Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
    Wiener Platz 10, Kugelhaus, 2. OG
    01069 Dresden

    Durchführung

    insgesamt 850 Unterrichtseinheiten sowei ein 4-tägiges Repetitorium
    14 tägig, freitags             13:00 Uhr - 20:00 Uhr
    sonnabends                    08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Gebühren

    VfW-Lehrgang gesamt:                   3.600,00 €

    Prüfungsgebühren AL II-Prüfung:     350,00 €

     

    Folgende Ratenzahlung ist möglich:

    4 Raten zu je 900,00 €  oder monatl. 100,00 €  (36 Raten)

    Die Prüfungsgebühr ist nicht inbegriffen.

    Förderung

    Fahrtkostenerstattung, Steuerermäßigung und Förderung

    Studenten, die bei Bundesbehörden beschäftigt sind, können bei ihren Behörden die Erstattung der durch den Akademiebesuch entstandenen Fahrtkosten beantragen (Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16.5.1954, Min.Bl.Fin.1954, S.334).

    Aufwendungen für den Akademiebesuch sind, soweit sie nicht ersetzt werden, als Werbungskosten abzugsfähig. Als Nachweis dient die Hörerkarte. Darüber hinaus existieren Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Begabtenförderung (bis 25 Jahre, zuständig sind die IHK) sowie ein Darlehensprogramm (Anträge bei Kreditinstituten und IHK). Auskünfte erteilt die VWA.

    Seit neuestem ist vom Sächischen Landesamt für Ausbildungsförderung die Förderfähigekeit (sgn. Meister-Bafög) faktisch anerkannt. 

    Auch die Förderung über die Bildungsprämie ist möglich.