Verwaltungsfachangestellter
Zulassung
Zur Abschlussprüfung des Angestelltenlehrgangs I (VWA) ist zugelassen:
- wer seine Arbeitsstätte oder, soweit kein Arbeitsverhältnis besteht, seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen hat und
- wer zum Zeitpunkt des Beginns der Prüfung (Datum der ersten Prüfungsleistung) eine mindestens vierjährige berufspraktische Tätigkeit in einem mit dem mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst vergleichbaren Aufgabenbereich in der Landes-, Kommunalverwaltung oder anderen Einrichtungen nachweisen kann. Als berufspraktische Tätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf.
Für die Verwaltungsfachangestelltenprüfung müssen die Zulassungsbedingungen gemäß Prüfungsordnung der Landesdirektion Leipzig (POVFA) erfüllt werden. Grundsätzlich wird dafür eine 4 jährige Berufspraxis im öffentlichen Dienst gefordert.
Bitte prüfen Sie vor Lehrgangsbeginn, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die gewünscht Prüfung erfüllen. Wir sind Ihnen dabei gern behilflich.
