Verwaltungsfachangestellter/ AL-I
Allgemeine Informationen
Zielgruppe
Bedienstete der öffentlichen Verwaltung und anderer öffentlicher Körperschaften, die Aufgaben des mittleren, nichttechnischen Verwaltungsdienstes wahrnehmen oder sich dafür vorbereiten.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Teilnahme an Verwaltungsfachangestelltenlehrgängen bzw. AL I Lehrgängen (Angestelltenlehrgang I) -berufsbegleitende Ausbildung- ist eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder einer sonstigen sozialen, kirchlichen oder gemeinnützigen Körperschaft erforderlich.
Ausbildungsinhalte
1. Einführung in das Recht
2. Staats- und Verfassungsrecht
3. Bürgerliches Recht
4. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungshandeln
- Allgemeiner Teil
- Polizei/Gewerberecht
- Öffentliches Baurecht
- Sozialhilferecht
5. Kommunalrecht
6. Personalwesen
7. Öffentliche Finanzwirtschaft
- HKR/ BWL/ VWL
8. Verwaltungsmanagement
9. Vertiefende fachübergreifende und handlungsorientierte Fallbearbeitung
Dauer
mindestens 565 Unterrichtsstunden
Die Veranstaltungen finden im Regelfall 14-tägig:
freitags 14:00 - 20:00 Uhr
sonnabends 08:00 - 15:00 Uhr statt.
Die Gesamtdauer beträgt ca. 2 Jahre.
Bei Inhouse-Lehrgängen (am Sitz der jeweiligen Verwaltung) können die Unterrichtstage in Absprache bestimmt werden.
Beginn
Lehrgang-Nr. 4150, 28. September 2012, Dresden
Prüfungen
Nach Lehrgangsabschluss kann mit einer externen Prüfung bei der Landesdirektion in Leipzig, der anerkannte Berufsabschluss "Verwaltungsfachangestellte(r)" erworben werden.
Die Prüfungen finden im Frühjahr bzw. Herbst des jeweilgen Jahres statt.
Die Prüfungen zum Angestelltenlehrgang erfolgen durch die Fortbildungseinrichtung.
Gebühren
Die Teilnehmergebühr beträgt 2.150 €, Ratenzahlung möglich - siehe Studieninformationen.
Die Prüfungsgebühr beim AL I beträgt zusätzlich 250 €.
Für Inhouse-Lehrgänge sind abweichende Gebühren möglich.
Kontakt
Name | Kontakt | |
|---|---|---|
Marco Schindler | Telefon: | 0351 470 45 12 |
eMail: | ||
Stefanie Zumpe | Telefon: | 0351 470 45 31 |
eMail: | ||
