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Berufe

Allgemeines

In diesen Ausbildungen werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Wahrnehmung von Aufgaben des mittleren (Verwaltungsfachangestellter) bzw. gehobenen (Verwaltungsfachwirt) nicht technischen Verwaltungsdienstes in der Landes- oder Kommunalverwaltung vermittelt.

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend freitags und sonnabends.

Die jeweilige landeseinheitliche Abschlussprüfung (nach dem Berufsbildungsgesetz § 40 und § 46) wird von der Landesdirektion Leipzig durchgeführt.

Interessenten, die nicht über die berufliche Erfahrung gemäß Prüfungsordnung der Landesdirektion Leipzig verfügen, können eine Angestellten-Prüfung (AL-I bzw. AL-II) ablegen.
Die Akademie organisiert in Zusammenarbeit mit kommunalen Kreisverbänden auch solche berufsbegleitende Maßnahmen vor Ort (Inhouse-Lehrgang).